Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 € / Monat.
Dieser Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Nach Landesrecht anerkannte und zugelassene Betriebe und Organisationen können diese Leistungen erbringen. MobiLa hat die Anerkennung nach Landesrecht über den Landkreis Hersfeld-Rotenburg erhalten und ist berechtigt, Leistungen der Alltagshilfe im Rahmen des § 45a SGB XI abzurechnen.
Qualifizierung zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI
Jede/r Dienstleister/In, die/der im Rahmen der Entlastungsleistungen die notwendige Unterstützung im Alltag anbietet, muss eine der erforderlichen
Qualifikationen nachweisen können:
- abgeschlossene Aussbildung in einem pflegerischen Beruf oder
- abgeschlossene Ausbildung zur Hauswirtschafterin oder
- 40- stündige Basisqualifikation nach Landesrecht*
*Die 40-stündige Basisqualifikation zur Alltagsbegleiterin nach § 45a SGB XI können Sie im Rahmen der Mitgliedschaft im Verein und Mitarbeit im Team mobiLa kostenfrei über ein zertifiziertes online-Portal erwerben. Nach der Anmeldung, die nur über mobiLa e.V. erfolgen kann, erhalten Sie Ihren kostenlosen online-Zugang und können die geforderten 40 Lektionen ganz flexibel durchlaufen. Nach bestandenem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, welches Ihnen gestattet, im Team mobiLa Entlastungsleistungen zu erbringen und abzurechnen. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen.
Mehr Infos über den Verein oder die Qualifizierung erhalten Sie unter 06627-9158930
oder schreiben Sie uns eine mail mit Ihren Fragen. Hier geht es zum Kontaktformular: