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Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI

Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Alltagsunterstützung im Rahmen der Entlastungsleistungen

in Höhe von 131,00 € / Monat.

Dieser Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht in bar ausgezahlt werden. 

Unternehmerinnen im Team mobiLa e.V. haben die nötige Zulassung nach Landesrecht, um individuelle Alltagsunterstützung zu geben und im Rahmen der  Entlastungsleistungen abzurechnen.   

 

Mehr Infos dasrüber   erhalten Sie unter 06627-9158930

oder schreiben Sie uns eine mail mit Ihren Fragen. Hier geht es zum Kontaktformular:

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